Mein Leistungsangebot

Ich übernehme seit 2010 Sachverständigen-Gutachten speziell in Verfahren, in denen Kindeswohlfragen, Sorgerechts­streitigkeiten und Fragen der Erziehungsfähigkeit im Mittelpunkt stehen. Durch einen systemisch-lösungsorientierten Ansatz strebe ich stets einvernehmliche Regelungen an, um gerichtliche Entscheidungen entbehrlich zu machen und selbstbestimmt zu bleiben.

Beispielhafte Frage­stellungen von familienpsychologischen Gutachten für Familiengerichte

  • Strittige elterliche Sorge nach Trennung/Scheidung.
  • Umfang und Rahmen von Umgangsregelungen ehelicher und nichtehelicher Kinder mit dem nicht primär betreuenden Elternteil
  • Gefährdung des Kindeswohls gem. § 1666 BGB / Überprüfung der elterlichen Erziehungsfähigkeit
  • Prüfung und Begutachtung von Anträgen eines Elternteils, die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam auszuüben.